Motto: Kein gutes Geld "schlechtem" hinterherwerfen.

Vermeidung von Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten.

Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkasso-Branche liegt bei über 60 Prozent. Das ist nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurückzuführen, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt ("nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen").

Kosten und Auslagen trägt der Gläubiger gegenüber dem Inkasso-Unternehmen. Der Schuldner hat sie entsprechend Gesetz und Rechtsprechung im Rahmen der Erstattungsfähigkeit dem Gläubiger zu ersetzen.

Bonitätsprüfung durch Inkasso-Firmen: Bei aussichtlosen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.

Das Inkasso-Unternehmen arbeitet als Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler - die Basis für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.

Das betriebseigene Personal des Gläubigers wird nicht mit der Ermittlung von Anschriften und weiteren Recherchen belastet.

Inkasso-Unternehmen prüfen Vollstreckungsmöglichkeiten gegen zahlungsunwillige Schuldner und beauftragen gegebenenfalls den örtlichen Gerichtsvollzieher mit den weiteren Maßnahmen.

Beharrliche Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso. Übernahme der konsequenten Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse der Schuldner, Ermittlung von Anschriften, Überwachung und Führen der Debitoren-Konten.

Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.

Erfolgsstatistiken über alle laufenden und abgeschlossenen Fälle, auf Wunsch aufgeteilt nach Schuldnergruppen sowie Forderungshöhen.

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