"Die Auslagerung des Inkassowesens auf ein anderes Unternehmen ist zulässig."

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen 13-272A -2/98 im Rundschreiben 11/2001 zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen gemäß § 25 a Abs. 2 KWG (Stand Dezember 2001)

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