Der Forderungseinzug erfolgt durch schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Schuldner.
Die von uns eingesetzten Inkassoschritte entsprechen der aktuellen Gesetzeslage und sind dem jeweiligen Schuldner individuell angepasst.
Auch bei zunächst erfolglos erscheinenden Fällen erzielen wir gute Ergebnisse.
Wenn die vorgerichtliche Einziehung erfolglos geblieben ist, wird das gerichtliche Mahnverfahren durch uns eingeleitet.
Das gerichtliche Mahnverfahren führt zu einem vollstreckbaren Schuldtitel. Der Schuldtitel ist notwendige Voraussetzung für die nachfolgende Zwangsvollstreckung.
Folgende Maßnahmen werden entweder von uns oder den beauftragten Vertragsanwälten veranlasst: Mobiliarvollstreckung (Gerichtsvollzieher) Immobiliarvollstreckung (Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung von Grundstücken) Forderungspfändung (Gehalt, Rente, Lebensversicherung etc.) Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (Gerichtsvollzieher).
Sämtliche Vollstreckungshandlungen werden mit außergerichtlichen Ansprachen des Schuldners kombiniert, um kostenintensive Zwangsmaßnahmen durch kostensparende außergerichtliche Maßnahmen, wenn möglich, zu ersetzen.
In einigen Fällen kann sich herausstellen, dass der Schuldner zur Zeit vermögenslos ist und auch durch Zwangsvollstreckung kein Erfolg zu erzielen ist.
Hier gilt es den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem der Schuldner wieder über ausreichende Mittel verfügt, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Forderungen werden jetzt im Überwachungsverfahren bearbeitet. In dieser Phase überprüfen wir im regelmäßigen Abstand die Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Treten Veränderungen ein, die vermuten lassen, dass der Schuldner wieder zahlungsfähig ist, wird er von uns erneut kontaktiert bzw. Vollstreckungsschritte veranlasst.
Das Überwachungsverfahren ist auf die nachhaltige Beobachtung des Schuldners über viele Jahre angelegt und endet erst, wenn sich herausstellt, dass die Forderung überhaupt nicht realisierbar ist.
Nutzen Sie unsere Kompetenz, um Ihre eigenen Abläufe zu optimieren:
- Konzeption von Mahnschreiben
- Entwicklung von Prozessketten im Forderungsmanagement
- Schnittstellenbeschreibungen incl. Anforderungsprofilen für Ihre Mitarbeiter
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Damit verbinden sich viele Vorteile:
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- Vermeidung von Bewertungsrisiken
- Minimierung des Verwaltungsaufwandes
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