Herr Leupold ist aufgrund erfolgter Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz) berechtigt, Inkassodienstleistungen gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Rechtsdienstleistungsgesetz zu erbringen.
Er unterliegt bei der Ausübung seiner Tätigkeit der Aufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen